Garantiebedingungen 2.0

§ 1 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie
Für die Gewähr unserer Garantie sind folgende Garantiebestimmungen bindend: Gegenüber dem ersten Endabnehmer (Verbraucher) übernimmt BE Bauelemente GmbH eine Herstellergarantie von 20 Jahren für die mit der Digitalen Garantiekarte gelieferten Produkte. Sie beträgt 20 Jahre und erstreckt sich auf die Funktionsfähigkeit, den Aufbau der Fenster und Türen sowie auch des Glases entsprechend den Bestimmungen der nachfolgenden Abschnitte.
Für elektrische oder elektronische Bauteile sowie Rollläden und Insektenschutz beträgt die Garantie 5 Jahre. Ebenso gilt das Garantieversprechen nur für 5 Jahre für Verschleißteile, wie Getriebe, Griffe etc.
Die Garantie gilt ab dem Herstelldatum für Elemente, die in Deutschland eingebaut sind. Das Herstelldatum ist auf dem Dokument der Digitalen Garantiekarte zu finden.
Die Garantie erstreckt sich auf die ausschließliche Verwendung in normal beanspruchten Wohnräumen im nicht gewerblichen Gebrauch. Sie gilt nicht für Nassbereiche wie Saunen und Schwimmbäder oder andere ständig feuchte Räume und nicht für natürliche Alterungserscheinungen und Gebrauchsspuren.
Darüber hinaus gilt die Garantie nur dann, wenn die Alterung der Produkte den üblichen Rahmen bei üblicher Nutzung nicht wesentlich übersteigen. Unter Alterungserscheinungen fallen insbesondere die Flüchtigkeit von Gasen in Verbundscheiben, Farbechtheiten und reduzierte Rückstellkräfte von Dichtungen.
Für die Gewährung der Garantie gilt ausschließlich die zum Herstelldatum des Elementes aktuelle Version der Garantiebedingungen.
Das Garantieversprechen gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten, insbesondere Sachmangelrechten und sonstigen Rechten des Käufers einschließlich der Rechte des Käufers gegen den Verkäufer. Durch die Garantieerklärung werden die gesetzlich festgelegten Rechte des Verbrauchers nicht beeinträchtigt.

§ 2 Voraussetzungen/Garantieanspruch
Der erste Endabnehmer (Verbraucher) muss sich innerhalb von 12 Monaten nach Herstelldatum bei BE Bauelemente GmbH über das Internet (www.be-fenster-tueren.de) registrieren, ansonsten besteht kein Anspruch auf diese Garantie.
Die Garantie umfasst die gelieferten Produkte, sofern die Elemente den jeweils gültigen Systemanforderungen entsprechen und für den Einsatzzweck geeignet sind.
Voraussetzung für Garantieansprüche ist die Einhaltung der Montage nach dem Stand der Technik bzw. gemäß der aktuellen Fassung des Leitfadens zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung, erstellt von der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V. Frankfurt und des ift Instituts für Fenstertechnik, Rosenheim. Ein Garantieanspruch besteht nicht für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder für eine Verwendung, die nicht in Übereinstimmung mit des vorgenannten Montage-Leitfadens erfolgt.

§ 3 Garantieleistung
Unsere Elemente wurden durch die Qualitätskontrolle der BE  Bauelemente GmbH überprüft und sortiert. Sollten dennoch Beanstandungen bezüglich der Sortierung und/oder visueller Fehler bestehen, so ist es wichtig, sie vor dem Einbau schriftlich mitzuteilen. Der Einbau von schadhaften Elementen schließt Garantieansprüche aus. Ebenfalls durch diese Garantie nicht abgedeckt sind Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (durch fehlerhaften Einbau sowie durch Transportschäden). Sind die Mängel dieser Garantie erst nach dem Einbau erkennbar, so behält sich BE Bauelemente GmbH im Garantiefall folgende Wahlmöglichkeiten vor:
-    kostenloser Ersatz des defekten Artikels bei freier Lieferung an den
    Garantienehmer oder
-    kostenloser Austausch des defekten Artikels durch einen Kunden-
    diensttechniker oder
-    die Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises des Elementes ohne
    Montagekosten bei Vorlage der Rechnung des BE Bauelemente
    GmbH Fachpartners.
Ist das fehlerhafte Produkt nicht mehr im Lieferprogramm, so leistet BE Bauelemente GmbH gleichwertigen Ersatz aus dem aktuellen
Fenster- und Türensortiment.
Eine Verlängerung der Garantiefrist wird durch den Garantiefall nicht bewirkt. Die Aufnahme von Verhandlungen zwischen BE Bauelemente GmbH und dem Garantienehmer zur Klärung eines Sachmangels erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Die Garantieleistungen sind jeweils maximal bis zu dem Wert des
ursprünglich gezahlten Kaufpreises begrenzt.

§ 4 Garantieausschlüsse
Nicht abgedeckt durch das Garantieversprechen sind Schäden durch Unfälle oder höhere Gewalt und Schäden durch im normalen Wohnbereich nicht übliche Umstände, wie beispielhaft Insektenbefall. Auch für rein optische Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Farbveränderungen durch Lichteinwirkung, Eindrücke bzw. Beschädigungen sowie raumklimatisch bedingte Verformungen der Fenster und
Türen, wird keine Garantie gewährt. Ebenso von dem Garantie-
versprechen ausgenommen, sind nicht freigegebene technische
Modifikationen sowie Veränderungen an den Produkten.
Schäden, die durch unsachgemäße Pflege, Reinigung oder Instandhaltung der Fenster und Türen entstanden sind, mechanische oder chemische Beschädigungen bzw. Schäden durch Feuchtigkeitseinwirkungen infolge unsachgemäßen Einbaus der Fenster und Türen sind ebenfalls von dieser Garantie ausgeschlossen.
Der Garantieanspruch besteht nicht für eigene Handlungen des Verbrauchers oder für die Fähigkeit des von dem Verbraucher beauftragten Handwerkers, die Fenster und Türen einzubauen oder die etwaige Beschichtung zu entfernen, zu ändern, zu kerben, Brandflecken oder Kratzer zu beseitigen. Bei nicht von BE Bauelemente GmbH schriftlich freigegebenen Veränderungen, Umbauten oder Ergänzungen erlischt die Garantie für das gesamte Element. Montagekosten, Mietausfall, Ergänzungen oder zusätzliche Aufwendungen wegen Gerüsten, An- und Abfahrten etc., sofern nicht durch den Kundendienst geleistet, sind grundsätzlich nicht von dem Garantieversprechen umfasst und werden durch BE Bauelemente GmbH nicht ersetzt.
Von einer Garantieleistung ausgenommen sind Produkte bei fehlenden Wartungs- und Pflegeleistungen. Dies betrifft insbesondere Produkte, die nicht regelmäßig, dem Stand der Technik entsprechend, einmal jährlich Wartungs- und Pflegeleistungen erfahren
haben. Ausdrücklich von dem Garantieversprechen ausgenommen sind darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche.

§ 5 Geltendmachung der Ansprüche/Garantieleistungen
Im Schadensfall wenden sie sich bitte sofort, spätestens jedoch
innerhalb von 30 Tagen nach Auftreten des Mangels, schriftlich an BE Bauelemente GmbH. BE Bauelemente GmbH behält sich vor, den Schaden nach Terminabstimmung vor Ort zur Überprüfung der
Garantiebestimmungen zu besichtigen oder bei verschickbaren
Artikeln den defekten Artikel im Werk zu prüfen.

Garantieansprüche sind nicht übertragbar und ausschließlich nur gültig bei Vorlage der Digitalen Garantiekarte von BE Bauelemente GmbH mit Angabe der Seriennummer des reklamierten Elementes.

Stand: 01.2023