Garantiebedingungen

20 Jahre Garantie auf Original BE Bauelemente Fenster und Türen

 

§ 1 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie

Für die Gewähr unserer Garantie sind folgende Garantie-bestimmungen bindend. 

Gegenüber dem ersten Endabnehmer (Verbraucher) übernimmt die BE Bauelemente GmbH eine Herstellergarantie von 20 Jahren für die mit einer Garantiekarte gelieferten Produkte, sofern die Elemente den jeweils gültigen Systemanforderungen entsprechen und für den Einsatzzweck geeignet sind. 

Sie beträgt 20 Jahre und erstreckt sich auf die Funktionsfähigkeit, den Aufbau der Fenster und Türen sowie auch des Glases entsprechend den Bestimmungen der nachfolgenden Abschnitte. Die Garantie gilt ab dem Herstelldatum, das auf der Garantiekarte aufgedruckt ist, für Elemente die in Deutschland eingebaut sind. Der erste Endabnehmer muss sich innerhalb von 12 Monaten nach Herstelldatum bei der BE Bauelemente GmbH über das Internet (www.be-fenster-tueren.de) registrieren, ansonsten besteht kein Anspruch auf diese Garantie. Besteht kein eigener Internetanschluss, kann die Registrierung auch via dem BE Fachhandelspartner erfolgen. 

Die Garantie erstreckt sich auf die ausschließliche Verwendung in normal beanspruchten Wohnräumen im nicht gewerblichen Gebrauch. Sie gilt nicht für Nassbereiche wie Saunen, Schwimmbäder oder andere ständig feuchte Räume. 

Darüber hinaus gilt die Garantie nur dann für natürliche Alterungserscheinungen und Gebrauchsspuren, wenn diese den üblichen Rahmen bei üblicher Nutzung wesentlich übersteigen. Unter Alterungserscheinungen fallen insbesondere die Flüchtigkeit von Gasen in Verbundscheiben, Farbechtheiten und reduzierte Rückstellkräfte von Dichtungen. 

Durch die Garantieerklärung werden die gesetzlich festgelegten Rechte des Verbrauchers jedoch nicht beeinträchtigt. Für die Gewährung der Garantie gilt ausschließlich die zum Herstelldatum des Elementes aktuelle Version der Garantiebedingungen. 

Die Garantiefrist für elektrische oder elektronische Bauteile sowie Rollläden und Insektenschutz beträgt 5 Jahre ab dem Herstelldatum des Elementes unter den ansonsten gleichen Bedingungen dieser Garantie. 

 

§ 2 Voraussetzungen / Garantieanspruch

Voraussetzung für Garantieansprüche ist die Einhaltung der Garantierichtlinien, insbesondere der Montageanleitung und der allgemein gültigen Montagerichtlinien des Instituts für Fenstertechnik Rosenheim. Ein Garantieanspruch besteht nicht für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder für eine Verwendung, die nicht in Übereinstimmung mit den vorbenannten Montageanleitungen und Montagerichtlinien erfolgt. 

 

§ 3 Garantieleistung

Unsere Elemente wurden durch unsere Qualitätskontrolle überprüft und sortiert. Sollten dennoch Beanstandungen bezüglich der Sortierung und/oder visueller Fehler bestehen, so ist es wichtig, sie vor dem Einbau schriftlich mitzuteilen. Der Einbau von schadhaften Elementen schließt Garantieansprüche aus. Ebenfalls durch diese Garantie nicht abgedeckt sind Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (durch fehlerhaften Einbau sowie durch Transportschäden). 

 

Sind die Mängel dieser Garantie erst nach dem Einbau erkennbar, so behält sich die BE Bauelemente GmbH im Garantiefall folgende Wahlmöglichkeiten vor: 

  • kostenloser Ersatz des defekten Artikels bei freier Lieferung an den Garantienehmer oder
  • kostenloser Austausch des defekten Artikels durch einen Kundendiensttechniker oder
  • die Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises des Elementes ohne Montagekosten bei Vorlage der Rechnung des BE Bauelemente GmbH Fachpartners.

 

Ist das fehlerhafte Produkt nicht mehr im Lieferprogramm, so leistet die BE Bauelemente GmbH gleichwertigen Ersatz aus dem aktuellen Fenster- und Türensortiment. 

Die Garantieleistung gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Sachmangelrechten und sonstigen Rechten des Käufers einschließlich der Rechte des Käufers gegen den Verkäufer.  

 

§ 4 Garantieausschlüsse

Nicht abgedeckt durch das Garantieversprechen sind Schäden durch Unfälle, höhere Gewalt und Schäden durch im normalen Wohnbereich nicht übliche Umstände, wie auch beispielhaft Insektenbefall. Auch für rein optische Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Farbveränderungen durch Lichteinwirkung, Eindrücke bzw. Beschädigungen sowie raumklimatisch bedingte Verformungen der Fenster und Türen, wird keine Garantie gewährt. 

Schäden, die durch unsachgemäße Pflege, Reinigung oder Instandhaltung der Fenster und Türen entstanden sind, mechanische oder chemische Beschädigungen bzw. Schäden durch Feuchtigkeitseinwirkungen infolge unsachgemäßen Einbaus der Fenster und Türen sind ebenfalls von dieser Garantie ausgeschlossen. 

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Garantieanspruch für eigene Handlungen oder für die Fähigkeit des von dem Verbraucher beauftragten Handwerkers, die Fenster und Türen einzubauen oder die etwaige Beschichtung zu entfernen, zu ändern, kerben, Brandflecken oder Kratzer zu beseitigen, nicht besteht. Bei Veränderungen, Umbauten oder Ergänzungen erlischt die Garantie für das gesamte Element, sofern die verwendeten Teile nicht von BE Bauelemente geliefert und für den Verwendungszweck von BE Bauelemente schriftlich freigegeben wurden. 

Ausdrücklich von dem Garantieversprechen ausgenommen sind darüber hinaus weitergehende Schadenersatzansprüche. 

 

§ 5 Geltendmachung der Ansprüche / Garantieleistungen

Im Schadensfall wenden sie sich bitte sofort, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Auftreten des Mangels schriftlich an die BE Bauelemente GmbH. Die BE Bauelemente GmbH behält sich vor, den Schaden nach Terminabstimmung vor Ort zur Überprüfung der Garantiebestimmungen zu besichtigen oder bei verschickbaren Artikeln den defekten Artikel im Werk zu prüfen. 

Eine Verlängerung der Garantiefrist wird durch den Garantiefall nicht bewirkt. Die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der BE Bauelemente GmbH und dem Verbraucher zur Klärung eines Sachmangels erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. 

Die Garantieleistungen sind jeweils maximal bis zu dem Wert des ursprünglich gezahlten Kaufpreises begrenzt. Montagekosten, Mietausfall, Ergänzungen oder zusätzliche Aufwendungen wegen Gerüsten, An- und Abfahrten etc., sofern nicht durch unseren Kundendienst geleistet, sind grundsätzlich nicht in die Garantiebedingungen eingeschlossen und werden nicht durch die BE Bauelemente GmbH ersetzt. 

 

Garantieansprüche sind nicht übertragbar und ausschließlich nur gültig bei Vorlage der Garantiekarte von der BE Bauelemente GmbH mit Angabe der Seriennummer des reklamierten Elementes. 

 

Stand: 05.2016